Wir warten auf kein Urteil, sondern machen weiter!

Die Presse meldet, dass die Nazis die Frist zur Einreichung einer Klage beim OVG haben verstreichen lassen. Nun soll ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht liegen.

Die Frage ist nun, ob sich die Nazis damit juristisch ein Ei gelegt haben: Geprüft wird derzeit, ob diese sogenannte „Sprungrevision“ überhaupt möglich ist. Denn eigentlich muss für die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts der normale Rechtsweg gegangen werden. Die Nazis haben aber die zweite Instanz ausgelassen. Zugelassen kann eine Klage auf diesem Wege nur dann „wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.“

Wie dem auch sei: Für Nazis ist so oder so kein Platz in Dortmund. Das Bundesverfassungsgericht wird wohl bis morgen früh entscheiden, ob die Klage überhaupt angenommen wird. Und wenn ja, ob sie laufen dürfen oder nicht.

Wir bleiben dabei: Naziaufmarsch verhindern! Wir rufen weiterhin dazu auf, morgen zu den Blockaden zu kommen und halten Euch über alles auf dem Laufenden: twitter.com/DortmundQuer und ticker.dortmundquergestellt.de.


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